OptimaTEC
Kleestraße 21-23
90461 Nürnberg
Fon: 0911 23 98 55 00
eMail: info@optimatec.de
Inhaber: Andreas Pilz
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Andreas Pilz
Haftungsausschluss
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass der Betreiber der Internetseite durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, dass der Betreiber der Internetseite sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf optimatec.de werden Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma OptimaTEC, Inhaber Andreas Pilz, Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg
1. Allgemeines
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte und Reparaturen, selbst wenn nicht extra darauf hingewiesen wird. Durch die Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen gelten diese Bestimmungen als angenommen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von OptimaTEC, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in EURO ab Lager, zzgl. MwSt.. Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug fällig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir eine Mahnungsgebühr von 5 € pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Bundesbankdiskontsatz.
4. Lieferungen
Die bei Auftragsbestätigung genannten Liefertermine gelten unter den Vorbehalten, dass äußere Umstände wie höhere Gewalt, Streik, Naturgewalten, etc. beziehungsweise verspätete Selbstbelieferung dies verhindern. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
5. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Beginn der Gewährleistungsfrist ist die Lieferung an den Vertragspartner. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Käufer kann nach dreimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung eine Minderung des Kaufpreises oder eine Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Haftung beschränkt sich auf den zum Zeitpunkt der Wandlung gültigen Verkaufspreis, hlchstens jedoch auf den Kaufpreis. Dabei gelten alle mit einem Einzelpreis ausgewiesenen Artikel als eigenständige Sache. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf betriebsbedingte Abnutzung, Feuchtigkeit, unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte Programmdaten, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden zurückzuführen sind. OptimaTEC übernimmt insbesondere bei Software-Lieferungen keine Gewähr auf Fehlerfreiheit und unterbrechungsfreien Lauf. Wenn sich nach Überprüfung der Mängelanzeige herausstellt, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist OptimaTEC berechtigt, die Aufwendungen nach den jeweils gültigen Servicepreisen zu berechnen.
6. Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, seine Datensicherung und den dafür notwendigen Datenträgerwechsel ordnungsgemäß durchzuführen. Im Falle eines Datenverlustes sind die entsprechenden Datensätze der Firma OptimaTEC zur Verfügung zu stellen. Die Haftung für Schäden, die durch eine ordnungsgemäß Datensicherung vermieden worden wären, ist ausgeschlossen.
7. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt zwischen den Parteien Nürnberg als vereinbart.
8. Schlussbestimmungen
Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch OptimaTEC wirksam. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch OptimaTEC auf einen Dritten übertragen. Im Falle einer Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen verbindlich.